
Krankenkassenprävention
Die Qigong Kurse werden von den meisten Krankenkassen anteilig erstattet. Dies kann aber nicht garantiert werden! Deshalb informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob der jeweils angebotene Kurs übernommen wird, danke!
Aktuell 01.03.2021: der ZOOM Unterricht wird von den Krankenkassen weiterhin erstattet. Die Verlängerung der im März 2020 eingeführten „Corona-Sonderregelung“
gilt solange die Kontaktbeschränkungen gültig und Präsenzkurse nicht möglich sind!
Aktuelles Zerifikat: