Krankenkassenprävention

Die Qigong Präventionskurse erfüllen die geforderten Qualitätskriterien nach § 20 Abs.1 SGB V, sind  geprüft und zertifiziert durch die Zentrale Prüfstelle Prävention. Damit ist eine finanzielle Unterstützung von den gesetzlichen Krankenkassen für Entspannungsmethoden Qigong möglich und bis zu zweimal pro Jahr erstattet.

Bitte bei den jeweiligen Krankenkassen nachfragen!

Ab dem 01.01.2023 müssen alle Kurse, die online durchgeführt und neu begonnen werden, auch als Informations- und Kommunikationstechnologie -basierte Kurse (IKT-Kurse) regulär zertifiziert sein.
Die Qigong Schulen arbeiten zurzeit daran, die Prüfkriterien speziell für Onlineseminare und damit konkret für Live-Übertragungen, auszuarbeiten. Sobald die Zentrale Prüfstelle zugestimmt hat, können wieder Onlinekurse erstattet werden. Ich bitte um Verständnis, dass es im Moment leider noch nicht möglich ist.

Mehr über mich & meine Kurse …
Hier bekommen Sie eine Übersicht meiner bisherigen Ausbildung und meinem aktuellen Kursangebot
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